§57a-Pickerl-Überprüfung in Traiskirchen – das sollten Sie wissen
Wir sorgen dafür, dass Ihr Kraftfahrzeug in einem einwandfreien Zustand ist.
Sicherheit ist das zentrale Thema bei der Teilnahme am Straßenverkehr. Daher müssen Fahrzeuge immer den gesetzlichen Vorschriften entsprechen – ob dies tatsächlich der Fall ist, stellt unser Werkstatt-Team im Rahmen der §57a-Pickerl-Überprüfung fest!
Bei der in bestimmten Zeitabständen vorgeschriebenen Untersuchung prüfen wir die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs. So ist gewährleistet, dass der Pkw kein Risiko für Sie als Zulassungsbesitzer / Lenker und die anderen Verkehrsteilnehmer darstellt.
Beachten Sie, dass die §57a-Pickerl-Überprüfung ausschließlich in vom Landeshauptmann ermächtigten Begutachtungsstellen erfolgen darf. Zu diesen autorisierten Betrieben gehört unsere Autowerkstatt. Mit moderner Technik und geschultem Blick nehmen wir Ihr Fahrzeug genauestens in Augenschein.
Was ist die §57a-Pickerl-Überprüfung?
Bei der §57a-Pickerl-Überprüfung handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung von Kraftfahrzeugen in festgelegten Intervallen.
Entspricht die Ausstattung des Fahrzeugs den Richtlinien, erhält es eine Prüfplakette, das sogenannte Pickerl, die außen am rechten oberen Rand der Windschutzscheibe anzubringen ist. Diese gibt Auskunft über das Kennzeichen, die Fälligkeit der nächsten Begutachtung und die Prüfplakettennummer.
Festgestellte Mängel am Fahrzeug werden in verschiedene Mängelklassen unterteilt: Leichter Mangel (L.M.) für Mängel, die so schnell wir möglich behoben werden müssen, Schwerer Mangel (S.M.) für Mängel, die in der nächsten Werkstatt zu beseitigen sind, Gefahr in Verzug (G.V.) für Mängel, die umgehend beseitigt werden müssen, und Vorschriftsmangel (V.M.) für Fahrzeuge, die nicht gefahren werden dürfen, bis der Mangel behoben wurde. In diesen Fällen wird die Prüfplakette erst erteilt, wenn die Mängel nicht mehr vorliegen.
Häufig gestellte Fragen zur §57a-Pickerl-Überprüfung
Die Pickerl-Überprüfung ist oft mit Unsicherheiten verbunden. Im Folgenden gehen wir auf einige Punkte ein, die viele unserer Kunden beschäftigen:
Wie oft ist die Untersuchung vorgeschrieben?
Pkw und Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen müssen drei Jahre nach der Erstzulassung untersucht werden. Die nächste Überprüfung ist zwei Jahre später nötig. Danach ist der Termin jedes Jahr wahrzunehmen.
Was passiert, wenn das Pickerl abgelaufen ist?
Bei einem abgelaufenen Pickerl droht eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 2.180 Euro.
Was wird bei der Untersuchung überprüft?
Der Prüfer untersucht die Komponenten Bremsanlage, Karosserie, Lenkung, Fahrgestell, Fahrwerk, Räder, Reifen, Motor, Beleuchtung, Sicherheitseinrichtungen, Warneinrichtungen, Sicht und Ausrüstung.
Wie hoch sind die Kosten für das Pickerl?
Einen konkreten Preis nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage.
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
Für die Überprüfung sind die Zulassungsbescheinigung, Genehmigungspapiere, Genehmigungen und Gutachten im Falle von Sonderausstattungen sowie der Typenschein / das COC-Papier bei nicht zugelassenen Fahrzeugen vorzulegen.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unserer Autowerkstatt!
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